Nach DGUV Regel 112-198:

Schulung / Unterweisung zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

In unseren kundenspezifischen Schulungen – auch bei Ihnen vor Ort – vermitteln wir die Kenntnisse in Theorie und Praxis, um die PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) im gewerblichen Bereich sicher anzuwenden. Wir zeigen Ihnen die grundlegenden Methoden für die einfache Handhabung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Höhensicherungsgeräten, mitlaufenden Auffangeinrichtungen und der fachgerechten Arbeitsplatzpositionierung unter Verwendung der PSAgA. Damit setzen Sie auch relevante Teile der DGUV Regel „Grundsätze der Prävention“ Vorschrift 1 um.

Die geschulten Inhalte werden an Ihre individuellen Einsatzbereiche angepasst

Gerne schulen wir entsprechend den arbeitsplatzspezifischen Vorgaben, jedoch in den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien. Oft wird nur ein Teil der Ausrüstung für das Sichern am Arbeitsplatz benötigt. Wir unterweisen gezielt für Ihren Aufgabenbereich, was die Effektivität und Nachhaltigkeit des Trainings steigert und somit die Arbeitssicherheit erhöht. Die Schulungen erfolgen in der Regel bei uns im Trainingszentrum in Detmold oder vor Ort bei Ihnen im Betrieb.

Die Schulungen umfassen je nach Bedarf einen 4- bis 8-stündigen Theorieblock sowie eine 1/2- bis 2-tägige praktische Unterweisung. In dem Praxisblock werden relevante Teile aus der DGUV Regel 112-198 trainiert um die betrieblichen Arbeitssituationen mit dem Einsatz von PSAgA zu erfüllen und um Unfälle zu vermeiden. Die Schulungsdauer richtet sich dabei stark nach den Anforderungen in Ihrem Arbeitsumfeld bzw. betrieblichen Alltag.

Auszug aus DGUV Regel 112-198

”Der Unternehmer hat nach §4 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.”

Icon - Tipp

Kombinieren Sie Module!

Dieses Modul kann folgendermaßen kombiniert werden:

Rettung von Personen im absturzgefährdeten Bereich: 
Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199 

Voraussetzungen für die Teilnahme:

    • Mindestalter (18 Jahre)
    • Tauglichkeitsnachweis (wir empfehlen eine G41 arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr)

    Schulungsinhalte:

    Theoretische Schulung / Unterweisung

    • Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen
    • Wartung, Lagerung und Pflege der Schutzausrüstung
    • verschiedene Arten von PSAgA gegen Absturz
    • spezifische und allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
    • Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
    • Festpunkte und Anschlagmöglichkeiten
    • Präventive und operative Maßnahmen beim Sturz, Sturzphysik
    • Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe
    • Bestimmungsgemäße Benutzung der Ausrüstung
    • Sicht- und Funktionsprüfung vor Benutzung
    • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen der PSAgA in den jeweiligen Anwendungsfeldern
    • Rettungspläne und standardisierte Rettungsabläufe

    Praktische Schulung / Unterweisung

    • Nutzerkontrolle vor der Anwendung von PSAgA
    • Anpassung und Zusammenstellung der Ausrüstung
    • Organisatorische, technischen und individuelle Schutzmaßnahmen gegen Absturz
    • Rückhaltesysteme und Auffangsysteme
    • Steigleitern und Steigschutzsysteme
    • Sicherung und Anschlagmöglichkeiten in Hubarbeitsbühnen
    • Anwendung der verwendeten Ausrüstung
    • Fremd- / Selbstrettung und Notfallmaßnahmen

    Abschluss:

    mit Zertifikat "Unterwiesene Person in Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198"

    Damit können Sie entsprechend der betrieblichen Anweisung Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich mit der in der Unterweisung verwendeten PSAgA durchführen.

    Eine Wiederholungsunterweisung ist alle 12 Monate notwendig.

    Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!

    Öffentliche Schulungstermine

    TerminSchulungsart
    Di./Mi. 16.& 17.09.2025Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Mi.17.09.2025Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Di./Mi. 07.& 08.10.2025Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Mi.08.10.2025Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Mo./Di. 03.& 04.11.2025Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Di.04.11.2025Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Di./Mi. 02.& 03.12.2025Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Mi.03.12.2025Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/199
    Aufbauend darauf:

    Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199

    In der Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199 lernen Ihre Mitarbeiter "Hilfe zur Selbsthilfe". Im Fall der Fälle ist Ihr Personal so in der Lage die notwendigen Schritte zur Bergung eines Verunfallten einleiten zu können und so bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bestmöglich vorzuarbeiten.